Im Hinblick auf die Erstellung von Hausaufgaben ist in § 52 GSO Folgendes festgelegt:
„Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit erledigt werden können. Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest; die Koordinierung der Hausaufgaben in den einzelnen Klassen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts obliegt der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter. Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.“
In einem Schreiben des Kultusministeriums wurde zudem festgelegt, dass an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine schriftliche Hausaufgabe von diesem Tag auf den nächsten Tag gestellt werden darf.
Ergänzend hierzu wurden von der Lehrerkonferenz für das Peutinger-Gymnasium folgende Grundsätze für die Erstellung der Hausaufgaben festgelegt:
- Schriftliche Hausaufgaben können in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 regelmäßig in allen Schulaufgabenfächern, ab der Jahrgangsstufe 10 in allen Vorrückungsfächern gegeben werden. Gelegentliche schriftliche Aufgaben zur Übung und Vertiefung können auch in anderen Fächern gestellt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 führen verpflichtend ein Aufgabenheft.
- Der Umfang der häuslichen Vorbereitung sollte in der Unterstufe nicht mehr als zwei Stunden betragen.
- Die Koordinierung des Umfangs erfolgt in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zum einen durch eine konsequente Nutzung des Aufgabenhefts. Die Lehrkraft wirkt auf den Eintrag der Hausaufgaben ins Aufgabenheft hin, wobei insbesondere der Termin für die Erledigung und ein Rahmen für die Bearbeitungszeit fixiert werden. So haben insbesondere andere Lehrkräfte die Möglichkeit, jederzeit einen Überblick über die aktuelle Belastung ihrer Schüler zu gewinnen.
- Zum anderen treffen die Lehrkräfte der jeweiligen Klassen treffen am Schuljahresbeginn Absprachen im Rahmen von Kurz-Klassenkonferenzen, bei denen insbesondere für Tage mit Nachmittagsunterricht eine grundsätzliche Abstimmung erfolgt. Ferner stehen die Lehrkräfte der jeweiligen Klassen, insbesondere beim Auftreten von Problemen, in regelmäßigem Kontakt untereinander.



