Um die Gesamtbelastung der Schülerinnen und Schüler durch den Nachmittagsunterricht etwas zu reduzieren, wird bei den Intensivierungsstunden eine Unterscheidung getroffen zwischen
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verpflichtenden Intensivierungsstunden, die für alle Schülerinnen und Schüler zum Pflichtunterricht gehören, und
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Intensivierungsstunden zur individuellen Förderung, die zwingend von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden müssen, bei denen die Schule einen zusätzlichen Förderbedarf sieht, und an denen sich zudem Schülerinnen und Schüler freiwillig beteiligen können, die von sich aus eine zusätzliche Unterstützung wünschen.
Aufgrund sehr positiver Erfahrungen in den vergangenen Jahren wird die bisherige Praxis bei der Gestaltung der Intensivierungsstunden auch heuer beibehalten. Dabei werden die Intensivierungsstunden in den Jahrgangsstunden 5 bis 8 in der Regel unter Berücksichtigung jahrgangsstufenspezifischer Gegebenheiten jeweils bestimmten Kernfächern zugeordnet. Der Unterricht in den verpflichtenden Intensivierungsstunden wird bei halber Klassenstärke durch die jeweilige Fachlehrkraft erteilt. Auch der Intensivierungsunterricht zur individuellen Förderung wird von der jeweiligen Fachlehrkraft der Klasse durchgeführt, die darüber entscheidet, welche Schüler/innen an diesen Stunden zwingend teilnehmen. Im ersten ersten Halbjahr der Jahrgangsstufen 5 wird eine verpflichtende Intensivierungsstunde für ein allgemeines Kompetenztraining genutzt.
Im Einzelnen besteht bei den verpflichtenden Intensivierungsstunden im laufenden Schuljahr folgende Zuordnung:
| Jgst. | Zahl der verpflichtenden Intensivierungsstunden |
Zugeordnete Fächer |
| 5 | 2 | Allgemeines Kompetenztraining/ Klassenleiterstunde, Englisch |
| 6 | 3 |
Allgemeines Kompetenztraining/ Klassenleiterstunde (als zusätzliche Stunde im Klassenverband), |
| 7 | 2,5 | Englisch (als zusätzliche Stunde im Klassenverband), Mathematik, Latein (14-tägig 1 Wochenstunde) |
| 8 (SG, WSG-S) |
2,5 | Mathematik (als zusätzliche Stunde im Klassenverband), Englisch (1. Halbjahr), Französisch (SG) bzw. Sozialkunde (WSG-S) |
| 8 (NTG) |
1,5 | Mathematik (als zusätzliche Stunde im Klassenverband), Englisch (1. Halbjahr) |
| 9 | 0,5 | Französisch als 2. Fremdsprache (1. Halbjahr) |
| 10 | 1 | Spanisch als spät beginnende Fremdsprache |
Intensivierungsstunden zur individuellen Förderung werden in der 5. und 6. Klasse in Deutsch und Mathematik und in der 7. Klasse in Deutsch angeboten.
Die in der Stundentafel des G8 vorgesehenen Profilstunden werden am Peutinger-Gymnasium in der sprachlichen Ausbildungsrichtung (SG) für die 3. Fremdsprache Französisch (Jahrgangsstufe 8), in der naturwissenschaftlichen Ausbildungsrichtung (NTG) für Übungen in Physik und Chemie (Jahrgangsstufen 8 und 9) und in der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ausbildungsrichtung mit sozialwissenschaftlichen Profil (WSG-S) für das Fach Sozialpraktische Grundbildung (Jahrgangsstufe 8) verwendet.



