Peutinger-Gymnasium Augsburg

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Leistungserhebungen

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) wurden die Gestaltungsspiel­räume der einzelnen Gymnasien deutlich erwei­tert und bestimmte Festlegungen zu Art und Zahl von Leistungs­nachweisen in die Verantwortung der Einzelschule gegeben.

Art und Zahlen von Leistungsnachweisen

In der GSO werden folgende Leistungsnachweise unterschieden:

  • Große Leistungsnachweise: Schulaufgaben
  • Kleine Leistungsnachweise: Kurzarbeiten, fachliche Leistungstests, Stegreifaufgaben, Projekte, Unterrichtsbeiträge, Re­chenschaftsablagen, Praktikumsberichte, Referate, Präsentationen, Praktische Leistun­gen

Schulaufgaben werden in allen Kernfächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung geschrieben, die Min­destzahl der Schulaufgaben orientiert sich an der Wochenstundenzahl des jeweiligen Fachs.

Schulaufgabenzahlen am Peutinger-Gymnasium im laufenden Schuljahr:

Jahrgangsstufe 5 6 7 8 8 8 9 9 9 10 10 10
Ausbildungsrichtung SG NTG WSG-S SG NTG WSG-S SG NTG WSG-S
Deutsch 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3
Englisch 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
Latein (2. Fremdsprache) - 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3
Französisch (2. Fremdsprache) - 4 4 4 4 4 - 3 3 - 3 3
Spanisch (spätbeginnend) - - - - - - - - - 4 4 4
Französisch (3. Fremdsprache) - - - 4 - - 4 - - 4 - -
Mathematik 4 4 4 3 3 3 4 4 4 3 3 3
Physik - - - 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Sozialkunde - - - - - 2 - - 2 - 2
Chemie - - - - 2 - - 2 - - 2 -

In der Q11 und der Q12 wird in jedem Fach in allen Ausbildungsabschnitten je eine Schulaufgabe geschrieben. In jedem Ausbildungsabschnitt werden in allen Fächern mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens ein mündlicher, erbracht.

Im W-Seminar werden in den Ausbildungsabschnitten 11/1 und 11/2 je mindestens zwei kleine Leistungsnachweise erbracht. Zudem ist eine Seminararbeit zu verfassen. Im P-Seminar werden insgesamt mindestens zwei kleine Leistungsnachweise zu den individuellen Projektbeiträgen erbracht. In den modernen Fremdsprachen wird eine Schulaufgabe in der Jahrgangsstufe 11 oder 12 in mündlicher Form möglichst als Partner- oder Gruppenprüfung abgehalten.

In Geschichte mit Sozialkunde wird in jedem Ausbildungsabschnitt eine kombinierte Schulaufgabe mit Inhalten aus beiden Fächern gestellt. Soweit Sozialkunde als zweistündiges Fach gewählt wurde, wird in jedem Ausbildungsabschnitt in Sozialkunde eine separate Schulaufgabe gestellt. Im Fach Kunst werden jeweils kombinierte Aufgaben gestellt, die ihren Schwerpunkt entweder im Bildnerisch-Praktischen oder im Schriftlich-Theoretischen haben. Im Fach Musik wird im Falle der Wahl des Additums (Instrument bzw. Gesang) zusätzlich zur Schulaufgabe eine praktisch Prüfung gefordert. Im Fach Sport treten an die Stelle der Schulaufgabe Leistungsnachweise in den gewählten sportlichen Handlungsfeldern. Abweichend hiervon wird im Fach Sport als Abiturprüfungsfach mit besonderer Fachprüfung in allen Ausbildungsabschnitten eine Schulaufgabe aus der Sporttheorie gestellt. In den Fächern Vokalensemble, Instrumentalensemble und Darstellendes Spiel tritt an die Stelle der Schulaufgabe eine praktische Prüfung, die ein Prüfungsgespräch einschließt.

Im Fach Deutsch wird am Peutinger-Gymnasium auf Beschluss der Lehrerkonferenz in den Jahrgangs­stufen 5 bis 10 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Verlauf des Schuljahres eine Schulaufgabe durch eine andere Art einer Leistungserhebung zu ersetzen. So treten bzw. tritt

  • in der Jahrgangsstufe 5 an die Stelle einer Schulaufgabe zwei Kurzarbeiten,
  • in den Jahrgangsstufen 6, 7 und 8 an die Stelle einer Schulaufgabe ein schulinterner Test mit formalsprachlichen Anteilen und Sprachverständnisanteilen,
  • in der Jahrgangsstufe 9 an die Stelle einer Schulaufgabe eine Debatte (nach dem Muster von „Jugend debattiert“),
  • in den Jahrgangsstufen 10  an die Stelle einer Schulaufgabe eine Präsentation.

Um in der Jahrgangsstufe 10 im Fach Deutsch ausreichend Unterrichtszeit für eine adäquate Vorbereitung der Präsentationsschulaufgabe zur Verfügung zu haben und eine fundierte Vorbereitung auf die Qualifikationsphase der Oberstufe zu gewährleisten, wurde die Wochenstundenzahl in Abstimmung mit dem Schulforum in diesem Fach von drei auf vier erhöht.

Im Fach Englisch treten in  der Jahrgangsstufe 10 an die Stelle einer Schulaufgabe zwei landesweite zentrale Leistungstest. Die zentralen Leistungstests im Fach Mathematik werden als kleine Leistungsnachweise gewertet.

Die in der Neufassung der Schulordnung für die Gymnasien neu enthaltene Festlegung, wonach in jeder modernen Fremdsprache in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe in Form mündliche Prüfung abgehalten werden soll, wird am Peutinger-Gymnasium wie folgt umgesetzt:

Fach Jahrgangsstufe Ersetzte Schulaufgabe
Englisch 8 1. Schulaufgabe
Französisch 9 (zweite Fremdsprache)
9 (dritte Fremdsprache)
2. Schulaufgabe
3. Schulaufgabe
Spanisch 10 (G8) bzw. 11 (G9) 4. Schulaufgabe

Darüber hinaus wird entsprechend der Vorgaben der Schulordnung in den Jahrgangsstufen 11 bzw. 12 in den modernen Fremdsprachen in einem Kurshalbjahr an Stellte der schriftlichen Schulaufgabe eine Schulaufgabe in mündlicher Form gehalten.

Fach Kurshalbjahr
Englisch Q12/1
Französisch Q12/1
Spanisch Q12/1

Auf die jeweiligen Prüfungsformen werden die Schülerinnen und Schüler im Rah­men des Unterrichts eingehend vorbereitet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei den  jeweiligen Klassenelternabenden.

Kurzarbeiten sind in allen Jahrgangsstufen und Fächern möglich. Die Fachlehrer teilen den Klassen bzw. Kursen zu Beginn des Schuljahres mit, ob Kurzarbeiten geschrieben werden.

Stegreifaufgaben können in den Jahrgangsstufen 5 bis 12 ge­schrieben werden. Sie gelten als kleine Leistungsnachweise.

In jedem Fach werden von jedem/r Schüler/in pro Halbjahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise erhoben.

Umfang und Ankündigung von schriftlichen Leistungserhebungen

  • Schulaufgaben
    • Ankündigung spätestens eine Woche vor dem Termin
    • Prüfungsstoff wird von der Lehrkraft festgelegt und soll stets auch Grundwissen umfas­sen.
    • Bearbeitungszeit für eine Schulaufgabe in den Jahrgangsstufen 5 bis 10  beträgt höchstens 60 Minuten, in den Jahrgangsstufen 11 und 12 in der Regel höchstens 90 Minuten.
  • Kurzarbeiten
    • Ankündigung spätestens eine Woche vor dem Termin
    • Prüfungsstoff bezieht sich auf höchstens zehn unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstun­den und Grundwissen.
    • Bearbeitungszeit höchstens 30 Minuten
  • Stegreifaufgaben
    • Keine Ankündigung
    • Prüfungsstoff bezieht sich auf höchstens zwei unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstun­den (Entweder zwei einzelne Stunden oder eine Doppelstunde) und Grundwissen.
    • Bearbeitungszeit höchstens 20 Minuten

Zahl der Leistungserhebungen pro Tag bzw. pro Woche

  • An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Kalenderwoche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden.
  • In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 ist an einem Tag mit einem angekündigten schriftlichen Leistungs­nachweis (Schulaufgabe, Kurzarbeit, fachlicher Leistungstest) kein weiterer schriftlicher Leis­tungsnachweis möglich.
  • In der Jahrgangsstufe 10 bis 12 ist an einem Tag mit einem angekündigten schriftlichen Leistungsnachweis kein weiterer angekündigter schriftlicher Leistungsnachweis möglich.

Einsichtnahme in schriftliche Leistungserhebungen, Rückgabe von Schülerarbeiten an die Schule

  • Die Schulordnung sieht vor, das den Schülerinnen und Schülern schriftliche Leistungsnachweise zur Kenntnisnahme durch die Erziehunsberechtigten mit nach Hause gegeben werden sollen.
  • Sie sind der Schule spätestens nach einer Woche unverändert zurückzugeben.
  • Die Schule behält sich vor, in gravierenden Fällen, in denen Arbeiten wiederholt nicht an die Schule zurückgegeben wurden, künftig keine Schülerarbeiten mehr nach Hause mitzugeben, sondern die Einsichtnahme nur in der Schule zu ermöglichen.
  • Bildung der Jahresfortgangsnote

    • Fächer mit zwei Schulaufgaben

    Gesamtnote für die großen Leistungsnachweise  +  Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise
    2

    • Fächer mit mehr als zwei Schulaufgaben

    2 • Gesamtnote für die großen Leistungsnachweise  +  Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise
    3

    • Für die Bildung der Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise sind die schriftlichen, mündli­chen und ggf. praktischen Leistungen angemessen zu gewichten.
    • In Fächern ohne Schulaufgaben ergibt sich die Jahresfortgangsnote aus den kleinen Leistungsnach­weisen.