Als verbindliche Grundlage für das Zusammenleben an unserer Schule wurden vor einiger Zeit nach ausführlicher Diskussion in allen schulischen Gremien vom Schulforum einstimmig „Schulregeln des Peutinger-Gymnasiums“ verabschiedet, zu deren Einhaltung alle Angehörigen unserer Schulgemeinschaft verpflichtent sind.
Über die Schulregeln hinaus sind folgende Regelungen der Hausordnung zu beachten:
- Das Schulhaus ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Vor 7.45 Uhr dürfen sich Schüler nur in der Eingangshalle und dem Gang im Erdgeschoss bis zur Pausenhalle aufhalten. Ein Aufenthalt in anderen Gängen oder in Klassenzimmern ist aus Gründen der Aufsichtspflicht bis 7.45 Uhr nicht erlaubt. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Schüler auch ihre Schulsachen und ihre Garderobe nicht vor den Klassenzimmern ablegen. Ab 7.45 Uhr ist der Aufenthalt in den Gängen und in den Klassenzimmern erlaubt, ab 7.55 Uhr müssen die Schüler dann mit dem Lehrer der 1. Stunde im Klassenzimmer sein, um einen pünktlichen Beginn der Stunde um 8.00 Uhr zu ermöglichen.
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit (also auch in Freistunden oder in der Pause) nicht verlassen, da die Schule ihrer Aufsichtspflicht nachkommen muss. Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe macht die Schule von der in der Schulordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, ihnen in Freistunden (nicht in Pausen) das Verlassen des Schulgeländes zu gestatten. Jedoch besteht in der Regel außerhalb des Schulgeländes kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung.
- In der Mittagspause ist das Verlassen des Schulgeländes für alle Schüler/innen grundsätzlich zulässig, um sich ein Mittagessen zu besorgen. In dieser Zeit ist auch – wie auf dem Schulweg – ein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung gegeben. Allerdings bietet auch die Schule in unserer neuen Mensa Möglichkeiten der Mittagsverpflegung an. Im Schulgelände halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Mittagspause ausschließlich im Erdgeschoss im Bereich der Mensa, im Ostflügel, im Sport- oder im Schulhof oder in eigens für den Aufenthalt in der Mittagspause ausgewiesenen Klassenzimmern auf.
Um ein Mindestmaß an Ordnung und Sauberkeit in den Klassenzimmern und Fachräumen zu gewährleisten, haben die Schüler/innen und die Lehrkräfte, die sich in den Räumen aufhalten, folgende Aufgaben:
Am Beginn und am Ende jeder Stunde:
• Sauberkeitskontrolle durch die Lehrkraft der Stunde
• Entfernen von Abfall bzw. Kehren durch die Schüler/innen, die in der Stunde im Raum Unterricht haben. (unabhängig davon, wer die Verschmutzung verursacht hat)
Am Ende der 6. und am Ende der 9. Stunde :
• Aufstuhlen durch die Schüler/innen, ggf. nach Aufforderung durch die Lehrkraft
Einmal wöchentlich:
• Kontrolle der Vollständigkeit der Hilfsmittel (Besen, Kehrbesen, Kehrschaufel) durch Klassenleiter/in und Klassensprecher/in
Die Außentüre des Fahrradkellers ist morgens bis 8.45 Uhr und mittags zwischen 13 und 14 Uhr geöffnet. Zu anderen Zeiten ist der Zugang zum Fahrradkeller über den Schulhof möglich. Die Parkplätze im Kautzengässchen einschließlich der Abstellplätze für motorisierte Zweiräder stehen ausschließlich den Lehrkräften und den Mitgliedern der Schulverwaltung des Peutinger-Gymnasiums zur Verfügung. Die Benutzung und das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Schulhof sind nur mit vorheriger Genehmigung der Schulleitung oder des Hausmeisters zulässig.
Gemäß des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände untersagt. Das Rauchverbot gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen Personen, die sich im Bereich der Schule aufhalten, und unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen.
- Daneben gelten für den Bereich um das Schulgelände für alle Angehörigen des Peutinger-Gymnasiums die Festlegungen des Schulforums in der Sitzung vom 7. März 2005, wonach im Rahmen der Hausordnung des Peutinger-Gymnasiums auch auf den Gehwegen in der Umgebung des Schulgeländes (im Kautzengäßchen und im Katzenstadel auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite) das Rauchen nicht gestattet ist.
- Zum Schulgelände des Peutinger-Gymnasiums gehören nun auch die Räume in der ehemaligen Stadtbücherei in der Gutenbergstraße und der sie umgebende Außenbereich.
Im gesamten Schulgelände gilt ein generelles Alkoholverbot. Ausgenommen sind lediglich einige Veranstaltungen, für die im Einvernehmen mit dem Schulforum Einzelfallregelungen getroffen sind. Für die Benutzung der Informatikräume und der Schülerbibliothek sowie für das Verhalten im Brand- und Katastrophenfall sind eigene Regelungen getroffen, die Teil der Hausordnung sind und die in den spezifischen Räumen bzw. in allen Klassen- und Fachräumen ausgehängt sind.



