Schullaufbahn nach der 10. Jahrgangsstufe
Erste Ansprechperson: die jeweilige Fachlehrkraft · Ziel: individuelle Unterstützung bei vorübergehenden Lernrückständen
Verpflichtend bei Förderbedarf
- InGymflex (Jgst. 7–10, für ehem. InGym-Schüler/innen)
- Sprachbegleitung (Jgst. 6–12)
Freiwillig bei Förderbedarf
- Individuelle Nachhilfe in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Latein
- Individuelles Coaching (Jgst. 5–13) – siehe Übersicht hier
Sollte das Jahreszeugnis in ein oder zwei Fächern nicht ausreichend ausfallen, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Notenausgleich möglich. Wichtig ist dabei, dass Schülerinnen und Schüler, die in einem oder zwei Fächern Schwierigkeiten haben, sich gleichzeitig darum bemühen, in den Fächern, in denen sie stark sind, (sehr) gute Leistungen aufrechtzuerhalten.
Voraussetzungen
- Jahreszeugnis: höchstens 1× Note 6 oder 2× Note 5
- Ausgleich durch 1× Note 1 in einem Vorrückungsfach, 2× Note 2 in zwei Vorrückungsfächern oder 3× Note 3 in drei Kernfächern
- Ein Kernfach kann nur durch ein weiteres Kernfach ausgeglichen werden
Sollte das Bestehen der 10. Jahrgangsstufe nicht gelingen, kann über die Besondere Prüfung nach §67 GSO der Mittlere Schulabschluss erworben werden, mit dem ein Übertritt auf die FOS möglich ist; das Bestehen der Besonderen Prüfung berechtigt allerdings nicht zum Besuch der Oberstufe des Gymnasiums.
Voraussetzungen
- Jahreszeugnis: höchstens 2× Note 5 oder 1× Note 6
- Schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und 1. oder 2. Fremdsprache
- Bestanden: mind. 3× Note 4 oder höchstens 1× Note 5 und dafür 1× Note 3 = Mittlerer Schulabschluss, aber keine Erlaubnis zum Vorrücken in die Oberstufe
- FOS-Übertritt: Notendurchschnitt von mindestens 3,33
- Infos und Aufgaben: Lernplattform mebis – bitte kommen Sie für weitere Informationen auf die Beratungslehrkraft zu.
Termin
- Antrag 1 Woche nach Ausgabe des Jahreszeugnis
- Prüfung in der letzten Ferienwoche (bis 13.09.)
Praxisnäher zur Hochschulreife – mit stärkerem Berufsbezug als in der gymnasialen Oberstufe
Voraussetzungen
- mit bestandener 10. Jahrgangsstufe oder bestandener Besonderer Prüfung (bzw. anderweitig erlangtem Mittleren Schulabschluss)
- Über die Besondere Prüfung: Schnitt von mind. 3,33 nötig (bei regulär bestandener 10. Jahrgangsstufe nicht)
- Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Gestaltung nur über eine Aufnahmeprüfung
- Probezeit: 1. Halbjahr der 11. Jahrgangsstufe
Ziel und Fachrichtungen
- Fachhochschulreife nach 2 Jahren (Jgst. 11–12); nach dem 3. Jahr (FOS 13) fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife
- Technik, Sozialwesen, Gestaltung, Wirtschaft/Verwaltung/Rechtspflege, Agrarwirtschaft/Bio- und Umwelttechnologie, Gesundheit, Internationale Wirtschaft
Infoabende an der FOS Augsburg
- 25.01.2027 und 26.01.2027 jeweils ab 17:30 Uhr
Anmeldung an der FOS Augsburg
- 22.02. – 05.03.2027