Offene Ganztagsschule
Das Peutinger-Gymnasium bietet von Montag bis Donnerstag eine Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr an.
Die Nachmittagsbetreuung beginnt täglich mit einem gemeinsamen Mittagessen in der Schulmensa. Grundsätzlich ist die Betreuung für die Schüler kostenlos – es fallen lediglich die Kosten für das Essen an.
Downloadbereich (pdf)
- Grundsätzliche Informationen zur Offenen Ganztagsschule im kommenden Schuljahr
- Anmeldeformular für das Schuljahr 2019/20 (bitte bei der Schuleinschreibung ausgefüllt mitbringen)
- Formular zur Entbindung von der Schweigepflicht (bitte bei der Schuleinschreibung ausgefüllt mitbringen)
Ansprechpartner für die Offene Ganztagsschule ist Herr Markus Nimführ (Peutinger-Gymnasium).
Grundsätzliches zur Offenen Ganztagsschule am PG
Das Betreuungsangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Die Betreuung findet in eigens dafür eingerichteten Räumen (U1 bis U3) statt.
Die Nachmittagsbetreuung umfasst folgende Phasen:
1. gemeinsames, für alle verbindliches Mittagessen
2. differenzierte Angebote zur Freizeitgestaltung (sportliche Aktivitäten, Spiele, Kreatives)
3. Erledigung der Hausaufgaben und Lernzeit.
Ziel der Nachmittagsbetreuung ist, dass die Schülerinnen und Schüler ihre schriftlichen Hausaufgaben vollständig bearbeitet haben. Darüber hinaus werden sie aber auch zum weiteren Lernen und zum Vorbereiten z.B. auf Schulaufgaben angeleitet.


Möchten Sie die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, müssen Sie Ihr Kind für mindestens zwei Nachmittage anmelden – maximal sind vier Nachmittag (Mo – Do) möglich. Auch wenn ein/e Schüler/in an einem Tag verpflichtenden Nachmittagsunterricht hat oder an einem Wahlkurs teilnehmen möchte, der in den Betreuungszeitraum fällt, kann er/sie trotzdem an diesem Tag zur Nachmittagsbetreuung angemeldet werden.
Das Angebot ist aufgrund staatlicher und kommunaler Förderung kostenfrei. Um eine vielseitige Freizeitgestaltung zu gewährleisten, werden einmal pro Schuljahr Materialkosten in Höhe von 25,-€ erhoben. Für die Kosten des verbindlichen Mittagessens (4,-€) können finanziell bedürftige Familien Unterstützung beantragen.